Füllungstherapie
Ab dem 1. Januar 2025 sind Amalgamfüllungen in der EU verboten. Bisher galt das Amalgam-Verbot nur bei Behandlungen von Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren, Stillenden sowie nierenerkrankten Personen. Damit verschwindet ein Füllmaterial, das über Jahrzehnte im Backenzahnbereich verwendet wurde. Alte Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden, solange sie intakt sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab 2025 die Kosten für alternative Füllmaterialien wie selbstadhäsive Kunststoffe und Glasionomerzemente. Diese Materialien sind schnell verarbeitet, eignen sich aber nur bedingt für größere Defekte und haben eine deutlich geringere Haltbarkeit als das frühere Amalgam. Wenn Sie Wert auf besonders langlebige Füllungen legen, können Sie auf hochwertigere Materialien wie Komposit- oder Keramikfüllungen zurückgreifen. Diese kosten zwar extra, bieten aber eine Haltbarkeit von bis zu 15 Jahren oder mehr. Der Aufpreis richtet sich nach Größe und Position der Füllung. Wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten.
- Zahnversorgungen ohne Zuzahlung:
- Kassenfüllungen mit selbstadhäsiven Kunststoffen und Glasionomerzementen
Nachteil: keine Langzeitbeständigkeit im Mundmilieu
- Zahnversorgungen mit Zuzahlung bei kleinen Zahndefekten:
- zahnfarbene Füllungen im Seitenzahnbereich mit Composite bei kleinen Defekten
- Zahnversorgungen mit Zuzahlung bei großen Defekten
- Goldinlays
- Keramikinlays
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